ANREISE UND ANMELDUNG<\/b><\/span><\/p>\nANREISE UND POLIZEILICHE ANMELDUNG (CHECK-IN) \u00d6FFNUNGSZEITEN
\nStellpl\u00e4tze und Wohneinheiten: von 08.00 bis 13.00 Uhr sowie von 16.00 bis 20.30 Uhr. G\u00e4ste, die sich nachtr\u00e4glich anschliessen, k\u00f6nnen bis sp\u00e4testens 22.00 Uhr einchecken.<\/p>\n
F\u00dcR JEDEN GAST IST EIN PERSONALAUSWEIS ERFORDERLICH. DIGITALE FORMATE WERDEN NICHT AKZEPTIERT.<\/p>\n
MAXIMALE BELEGUNG AUF DEM STELLPLATZ: 6 Personen (einschliesslich Babys und Tagesbesucher).<\/p>\n
IN DER WOHNEINHEIT: 5 Personen (einschliesslich Babys und Besucher), f\u00fcr Mobil Homes ausnahmsweise 4 Personen.
\nMINDERJ\u00c4HRIGE werden w\u00e4hrend des gesamten Aufenthaltes nur in Begleitung einer Person aus ihrer Familie oder Verwandtschaft akzeptiert: Eltern, Grosseltern, Onkel, Tante oder vollj\u00e4hrige Geschwister.<\/p>\n
FAHRZEUG-CHECK-COUPON (ANMELDEZETTEL): AUF DER LINKEN INNENSEITE DER WINDSCHUTZSCHEIBE ANZUBRINGEN UND BEI DER BEZAHLUNG AN DER KASSE ZUR\u00dcCKZUGEBEN.<\/p>\n
TAGESGAESTE<\/b><\/span><\/p>\nARMB\u00c4NDER, WELCHE DIE ZULASSUNG BEST\u00c4TIGEN: Der Gast ist verpflichtet, das Armband zu tragen und es auf Anfrage unseres \u00dcberwachungspersonals vorzuzeigen. Bei Verweigerung, den Namen und den Stellplatz oder die Wohneinheit anzugeben, wird der Gast vom Campingplatz verwiesen.<\/b><\/p>\n
TAGESG\u00c4STE: ZULASSUNGSZEITEN VON 08.00 BIS 22.00 UHR. AB ZWEI STUNDEN WIRD DER TAGESTARIF BERECHNET. Der Gast hat das Personal an der Rezeption \u00fcber die Personalien seines Besuchs zu informieren oder den Besuch am Eingang zu empfangen. Zugelassene Besucher m\u00fcssen einen pers\u00f6nlichen Ausweis hinterlegen, der bis zur Abreise des Gastes in der Direktion aufbewahrt wird.<\/b><\/p>\n
WENN SICH JEMAND UNERLAUBTERWEISE AUF DEM CAMPINGPLATZ AUFH\u00c4LT, BEDEUTET DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DAS \u00d6FFENTLICHE SICHERHEITSREGLEMENT ART. 614 C.P. (HAUSFRIEDENSBRUCH): Die Person, die sich unangemeldet auf einem Stellplatz aufh\u00e4lt, muss die Kosten seit Beginn des Aufenthaltes des Gastgebers bezahlen. Der Gast ist dazu angehalten, die Richtigkeit der Eintragung zu kontrollieren und jede Unstimmigkeit oder Abweichung unverz\u00fcglich mitzuteilen. Andernfalls wird die Eintragung als g\u00fcltig angesehen.<\/p>\n
BEZAHLUNG UND KASSENOEFFNUNGSZEITEN<\/b><\/span><\/p>\nBEZAHLUNG UND KASSEN\u00d6FFNUNGSZEITEN VON 08.00 BIS 12.00 UHR UND VON 16.00 BIS 19.00 UHR DURCH AUSH\u00c4NDIGUNG DES FAHRZEUG-CHECK-COUPONS (bei Anreise hinter die Windschutzscheibe legen).
\nDAS VERLASSEN DES STELLPLATZES MUSS BIS 12.00 UHR ERFOLGEN, ANDERNFALLS WIRD EIN ZUS\u00c4TZLICHER TAG BERECHNET.<\/p>\n
DER GEBUCHTE STELLPLATZ MUSS UM 11.00 UHR FREI SEIN.<\/p>\n
DIE WOHNEINHEIT IST SP\u00c4TESTENS UM 10.00 UHR ZU VERLASSEN: nach einer Kontrolle zwischen 08.00 und 09.45 Uhr (die Zeit vereinbaren Sie an der Kasse).<\/p>\n
VOM 1. JULI BIS ZUM 27. AUGUST IST DER MINDESTTARIF F\u00dcR STELLPL\u00c4TZE F\u00dcR MINDESTENS EINE PERSON PLUS DIE STELLPLATZKOSTEN KALKULIERT. In der genannten Zeitperiode d\u00fcrfen Stellpl\u00e4tze nicht unbewohnt zur\u00fcckgelassen werden. Bereits bezahlte, jedoch nicht bewohnte Pl\u00e4tze sind nicht gestattet und werden innerhalb von 24 Stunden vom Campingplatzpersonal auf Kosten des Gastes ger\u00e4umt.<\/p>\n
DER MINDESTAUFENTHALT W\u00c4HREND DER HOCHSAISON, ZEITPERIODE E+F, BETR\u00c4GT 3 N\u00c4CHTE.<\/p>\n
SCHLIESSUNGSZEIT DER SCHRANKEN BEIM HAUPEINGANG<\/b><\/span><\/p>\nSCHLIESSUNG DER SCHRANKEN BEIM HAUPTEINGANG
\nIn der Zeitperiode B\/C\/D\/E\/F von 13.00 bis 16.00 Uhr sowie von 22.00 bis 08.00 Uhr. In der Zeitperiode A von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 bis 08.00 Uhr.<\/p>\n
SCHLIESSUNGSZEIT DER INNEREN SCHRANKEN \u2013 EINFAHRT ZU DEN STELLPLAETZEN<\/b><\/span><\/p>\nSCHLIESSUNG DER SCHRANKEN ZU DEN STELLPL\u00c4TZEN
\nIn der Zeitperiode B\/C\/D\/E\/F von 13.00 bis 16.00 Uhr sowie von 20.30 bis 08.00 Uhr. In der Zeitperiode A von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 20.30 bis 08.00 Uhr.<\/p>\n
Die Direktion beh\u00e4lt sich das uneingeschr\u00e4nkte Recht vor, die \u00d6ffnungs- und Schliesszeiten der Zugangsschranken zu \u00e4ndern, um den Anforderungen der Campingplatzverwaltung nachzukommen. Ausserhalb der Schliesszeiten der Schranken wird nur aufgrund eines begr\u00fcndeten Antrags ge\u00f6ffnet.<\/p>\n
ZEIT DER STILLE<\/b><\/span><\/p>\nMITTAGS- UND NACHTRUHE: VON 23.45 BIS 07.30 UHR UND VON 14.00 BIS 16.00 UHR. Es sind weder Ankunft noch Abreise, das Starten von Motor- oder Tonger\u00e4ten sowie das Auf- oder Abbauen von Zelten gestattet. W\u00e4hrend der Ruhezeiten ist es nicht erlaubt, mit Fahrr\u00e4dern zu fahren. In der Hochsaison gibt es Unterhaltungsangebote.<\/p>\n
An einigen Abenden k\u00f6nnen sich deshalb die Ruhezeiten verschieben. Dies berechtigt jedoch andere G\u00e4ste nicht dazu, die normalen Ruhezeiten zu missachten und\/oder der Campingdirektion Sch\u00e4den jeglicher Art und\/oder entsprechenden Schadenersatz zuzuschreiben.<\/p>\n
DIENSTLEISTUNGEN<\/b><\/span><\/p>\nEINIGE DIENSTLEISTUNGEN k\u00f6nnen in der Vor- und Nachsaison reduziert oder eingestellt werden.<\/p>\n
FAHRZEUGE<\/b><\/span><\/p>\nDURCHFAHRT ZU DEN STELLPL\u00c4TZEN NUR BEI ANKUNFT ZUM BELADEN UND BEI ABFAHRT GESTATTET: DABEI D\u00dcRFEN KEINE FREIEN STELLPL\u00c4TZE, AUCH NICHT VOR\u00dcBERGEHEND, BESETZT WERDEN.<\/p>\n
ALS GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG GILT 5 KM\/H.<\/p>\n
Autos und Motorr\u00e4der m\u00fcssen auf den daf\u00fcr vorgesehenen Parkpl\u00e4tzen ausserhalb des Campingplatzgel\u00e4ndes geparkt werden. DER FAHRZEUG-CHECK-COUPON IST VORNE LINKS HINTER DER WINDSCHUTZSCHEIBE ANZUBRINGEN. Fahrzeuge, die nicht damit versehen sind, werden als unbefugt geparkte Fahrzeuge angesehen.<\/p>\n
Es werden keine Zufahrtsgenehmigungen f\u00fcr das Ausladen oder den Transport von Waren, Lebensmitteln und anderem erteilt. Daf\u00fcr k\u00f6nnen Sie gegen Hinterlegung eines Ausweises Handwagen beim Personal am Haupteingang ausleihen.<\/p>\n
VORSCHRIFTEN<\/b><\/span><\/p>\nHYGIENEVORSCHRIFTEN: Wir empfehlen die ausschliessliche Verwendung von K\u00f6rperpflege-, W\u00e4sche-, Reinigungs- und Geschirrsp\u00fclmitteln mit dem EU-UMWELTZEICHEN oder privaten Zertifikaten (z. B. Icea, Ecocert). Diese Produkte sind phosphatfrei, enthalten biologisch abbaubare Tenside und sind in einigen Gesch\u00e4ften auf dem Campingplatz erh\u00e4ltlich.<\/p>\n
ES IST VERBOTEN: L\u00f6cher oder Kan\u00e4le in den Boden zu graben, N\u00e4gel in die Vegetation einzuschlagen, etwas an Pflanzen festzubinden oder zu verankern, Seile in Mannsh\u00f6he zu spannen oder irgendetwas anderes zu tun, das eine potenzielle Gefahr darstellen oder den freien Durchgang behindern k\u00f6nnte. Ebenso ist es nicht erlaubt, innerhalb des Campingplatzes Feuer anzuz\u00fcnden.<\/p>\n
HOLZKOHLE- UND GASGRILL: Es ist verboten, die Kohle mit Papier, Holz, Pinienzapfen oder Fl\u00fcssigbrennstoff anzuz\u00fcnden. Das Anz\u00fcnden des Grills ist nur mit Grillanz\u00fcnder wie \u00abDiavolina\u00bb oder \u00e4hnlichen Festbrennstoffen erlaubt. Die Flammen m\u00fcssen so niedrig wie m\u00f6glich gehalten werden; ausserdem ist ein Wasserbeh\u00e4lter bereitzustellen. Es ist verboten, bei Wind zu grillen.<\/p>\n
ES IST VERBOTEN, DEN FUSSW\u00c4SCHER zum Ausgiessen von klarem oder grauem Wasser zu benutzen; \u00d6le, Brennstoffe sowie kochende oder salzige Fl\u00fcssigkeiten auf den Boden oder in die Vegetation zu giessen; Geschirr, W\u00e4sche und Fisch ausserhalb der daf\u00fcr vorgesehenen Sp\u00fclbecken zu waschen.<\/p>\n
DAS WASCHEN VON AUSR\u00dcSTUNG wie Boote, Planen, Zelte usw. muss in der Autowaschanlage erfolgen und nicht in den Sanit\u00e4ranlagen mit Trinkwasser.<\/p>\n
TRINKWASSERBRUNNEN DIENEN AUSSCHLIESSLICH DEM MENSCHLICHEN GEBRAUCH.<\/p>\n
GETRENNTE SAMMLUNG UND SPERRM\u00dcLL<\/b><\/span><\/p>\nAUS HYGIENISCHEN, GESUNDHEITLICHEN UND \u00d6KOLOGISCHEN GR\u00dcNDEN IST ES VERBOTEN, ABF\u00c4LLE AUF DEM BODEN LIEGEN ZU LASSEN, DA SIE HAUS- UND WILDTIERE ANLOCKEN. Eine getrennte Abfallsammlung ist zwingend vorgeschrieben.
\nGETRENNTE ABFALLSAMMLUNG: Der Abfall muss in die entsprechenden Beh\u00e4lter beziehungsweise Sammelcontainer entsorgt werden: RSU (Restm\u00fcll), CARTONE f\u00fcr Papier und Pappe, PLASTIK f\u00fcr Aluminium und Kunststoff, VETRO f\u00fcr Glas.<\/p>\n
ES IST VERBOTEN, SPERRM\u00dcLL AUF DEM CAMPINGPLATZ ABZUSTELLEN ODER DORT ENTSORGEN ZU LASSEN: K\u00fchlschr\u00e4nke, Fernseher, \u00d6fen, St\u00fchle, Liegest\u00fchle, Tische, Handt\u00fccher, Ventilatoren, Sonnenschirme usw. Die ABHOLUNG MUSS MIT DEM<\/p>\n
LOKALEN ABFALLENTSORGUNGSUNTERNEHMEN VEREINBART WERDEN, per E-Mail an ingombranti@seitoscana.it oder telefonisch unter der geb\u00fchrenfreien Nummer 800-127484.<\/p>\n
Das Datum, die Abholnummer und die Stellplatznummer sind der Direktion mitzuteilen, damit die Entsorgung des sperrigen Gegenstandes durch das Campingpersonal organisiert werden kann.<\/p>\n